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   VG Berlin, 28.04.2020 - 10 L 382.19   

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VG Berlin, 28.04.2020 - 10 L 382.19 (https://dejure.org/2020,20376)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.04.2020 - 10 L 382.19 (https://dejure.org/2020,20376)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. April 2020 - 10 L 382.19 (https://dejure.org/2020,20376)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus VG Berlin, 28.04.2020 - 10 L 382.19
    Das aber ist ein Kriterium, das nach dem BVerfG für eine Durchsuchung spricht (BVerfG, Beschl. v. 16.06.1987, 1 BvR 1202/84, Rz. 38).

    Für den Begriff der Durchsuchung kennzeichnend ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will (BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 BvR 1202/84 -, BVerfGE 76, 83-92, Rn. 26, zitiert nach juris).

  • VG Hamburg, 15.02.2019 - 9 K 1669/18

    Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft als Wohnung; Durchsuchung; fehlende

    Auszug aus VG Berlin, 28.04.2020 - 10 L 382.19
    Das einzig von Klägerseite zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg (VG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 2019 - 9 K 1669/18 -, Rn. 3, juris) erging noch vor Inkrafttreten des § 58 Abs. 5 AufenthG am 21. August 2018.
  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VG Berlin, 28.04.2020 - 10 L 382.19
    Dies allein reicht nicht aus, vielmehr müsste im Hinblick auf die einschlägige Norm eine uneinheitliche Entscheidungspraxis der Gerichte vorliegen (vgl. etwa BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 05. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 22 f., zitiert juris), welche hier weder mitgeteilt noch bekannt ist.
  • VG Karlsruhe, 10.12.2019 - 3 K 7772/19

    Betreten und Durchsuchen der Wohnung zum Zweck der Abschiebung;

    Auszug aus VG Berlin, 28.04.2020 - 10 L 382.19
    Das in § 58 Abs. 5 AufenthG in klarer Abgrenzung zu § 58 Abs. 6 bis 9 AufenthG geregelte Betreten unterliegt nicht einem Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 K 7772/19 -, Rn. 19, juris).
  • VG Düsseldorf, 04.03.2021 - 27 I 11/21

    Durchsuchung Betreten Verhältnismäßigkeit Richtervorbehalt

    So etwa: VG Berlin, Beschluss vom 28. April 2020 - VG 10 L 382.19 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 K 7772/19 -, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 3 M 143.20

    Durchsuchung einer Wohnung zwecks Durchführung einer Abschiebung

    Dem Kläger und Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für die erstinstanzlichen Verfahren VG 10 K 383.19 und VG 10 L 382.19 bewilligt und ihm wird jeweils Rechtsanwalt C..., Berlin, beigeordnet.
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